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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen Verträge. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.

Vertragsabschluß

Bei uns eingehende Aufträge gelten als angenommen, wenn von uns nicht unverzüglich widersprochen wird. Von uns in Angeboten genannte Preise sind auf der Basis des Tages des Angebotes errechnet. Die endgültige Preisberechnung erfolgt zu den am Liefertag geltenden Preisen. Angemessene Preiserhöhungen berechtigen den Abnehmer nicht zum Vertragsrücktritt.

Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug werden Verzugszinsen sowie die pauschalierte Entgeltforderung gemäß §288 BGB erhoben. Das gerichtliche Mahnverfahren wird bei Verzug des Schuldners ohne weitere Mahnung eingeleitet. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten und gelten erst als erfolgt, wenn wir uneingeschränkt darüber verfügen können. Werden an anderen Stellen Zahlungen geleistet, entbinden Sie den Käufer nicht von seiner Verpflichtung uns gegenüber. Kommt bei Ratenzahlung der Abnehmer mit zwei Raten in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag fällig. Unbefriedigende Auskünfte berechtigen uns nachträglich, die Zahlungsbedingungen zu ändern und Sicherheiten oder Vorauszahlung zu verlangen. Wir sind in diesem Falle ebenso berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden zunächst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform zustimmen.

Lieferung

Das Transportrisiko trägt der Empfänger, gleichgültig, mit welchen handelsüblichen Transportmitteln der Versand erfolgt. Wir haben erfüllt, sobald wir die Gegenstände ordnungsgemäß zum Versand gebracht haben. Für Lieferausfälle oder -verzögerungen, die durch Streik, Aussperrung, Unfall, Feuer, Transport- oder Versandschäden oder durch technische Mängel oder durch höhere Gewalt verursacht werden, haften wir nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Lieferausfälle oder Lieferverzögerungen entstehen. Gegebene Lieferfristen sind als ungefähr zu verstehen.

Programmierung

Von uns im Auftrag des Abnehmers zu erarbeitende Organisationen oder Programme werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erstellt. Sie müssen nach Fertigstellung vom Besteller oder seinem Beauftragten innerhalb von 10 Tagen nach Gefahrenübergang mit einer schriftlichen Bestätigung, die die Richtigkeit des Ablaufs erklärt, abgenommen werden. Nach Ablauf der Frist gelten sie als angenommen und bestätigt, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vorliegt. Änderungen nach Bestätigen des Programms bzw. nach Fristüberschreitung gehen zu Lasten des Abnehmers. Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz jeder Art, Wandlung oder Minderung, sind ausgeschlossen. Änderungen, die aufgrund mangelnder oder falscher Darlegung der Aufgabenstellung von Seiten des Abnehmers notwendig werden, fallen nicht unter die Gewährleistung und sind gesondert zu zahlen. Dem Abnehmer obliegt es, uns ein Verschulden nachzuweisen. Für Leistungen, die außer Haus erbracht werden, werden die Fahrkosten und der für die Fahrt notwendige Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Firmen haften durchgreifend für ihre Mitarbeiter, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verletzt haben. Firmen haften in jedem Fall für ihre Mitarbeiter, wenn sie im Schadensfall Nachforschungen nicht angemessen unterstützen. Angaben über die Anzahl der benötigten Programmbefehle, der Programmier- und Organisationskosten sind nur annähernd möglich. Abweichungen behalten wir uns vor, wobei die jeweils geleisteten Aufwendungen vom Abnehmer gezahlt werden müssen. Alle Programmunterlagen sind ausschließlich unser Eigentum, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wird.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Abnehmer das Eigentum an noch nicht bezahlten Geräten, Programmen bzw. Dienstleistungen vor, auch wenn die Zahlung für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurde. Der Abnehmer darf die im vorbehaltenen Eigentum stehenden Programme nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, sofern er Wiederverkäufer ist und mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Rückstand ist. Er ist zur Veräußerung nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachstehenden Bestimmungen an uns übergeht. Die in der Zukunft entstehenden Forderungen des Abnehmers gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung der im vorbehaltenen Eigentum von uns stehenden Vertragsgegenstände werden bereits mit Abschluß des Liefervertrages an uns abgetreten. Kommt der Abnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen länger als 4 Wochen in Rückstand, sind wir berechtigt, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen. In diesem Fall ist der Abnehmer verpflichtet, uns innerhalb von 3 Arbeitstagen die Namen der weiteren Abnehmer zu nennen.

Preise

Die Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Skonto oder sonstige Abzüge ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung, zuzüglich des am Tage der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.

Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist, soweit vereinbar, unser Firmensitz in Villingen-Schwenningen.

 

Villingen-Schwenningen, den 25. November 2019

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